Ein glückliches Seniorenpaar steht neben einem Fenster in einem Pflegeheim, umarmt sich und lächelt.

Beratungseinsatz nach §37.3

Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend

Wir führen mit Ihnen dieses Beratungsgespräch nach § 37.3 durch und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dabei, die bestmögliche Versorgung zu erhalten.

Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 bezieht sich auf eine Leistung im Rahmen der ambulanten Pflegeversicherung in Deutschland. Diese Leistung umfasst eine Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen durch einen Pflegeberater. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Alltag zu erhalten oder zu fördern und seine häusliche Versorgung zu verbessern.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und der Pflegebedürftige zuhause gepflegt wird. Die Beratung kann in regelmäßigen Abständen stattfinden, um die Pflegebedürftigkeit zu begleiten und den Pflegebedarf zu evaluieren. Die Leistung wird von den Pflegekassen übernommen und ist für den Pflegebedürftigen kostenlos.

Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 können folgende Themen besprochen werden:

  • Verbesserung der häuslichen Pflege und Versorgung
  • Hilfestellung bei der Organisation von Pflegeleistungen und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
  • Schulung und Anleitung von Angehörigen und Pflegepersonen zur fachgerechten Pflege und Versorgung des Pflegebedürftigen
  • Information und Beratung zu Unterstützungs- und Entlastungsangeboten
  • Hilfe bei der Planung und Organisation von Entlassungen aus Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen