Beratungseinsatz nach §37.3

Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser Beratungseinsatz verpflichtend.

Wir führen das Beratungsgespräch nach § 37.3 mit Ihnen durch und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege bestmöglich zu gestalten.

Ziel der Beratung ist es, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten oder zu fördern, die Versorgung zu Hause zu verbessern und den aktuellen Pflegebedarf gemeinsam zu besprechen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, sodass der Beratungseinsatz für Pflegebedürftige kostenlos ist.

Während des Beratungsgesprächs können unter anderem folgende Themen besprochen werden:

  • Verbesserung der häuslichen Pflege und Versorgung
    Einschätzung der aktuellen Pflegesituation und gemeinsame Besprechung möglicher Verbesserungen.
  • Organisation von Pflegeleistungen
    Unterstützung bei der Planung von Hilfen sowie bei der Beantragung von Leistungen.
  • Anleitung von Angehörigen und Pflegepersonen
    Praktische Hinweise zur fachgerechten Pflege und Versorgung im Alltag.
  • Information zu Entlastungsangeboten
    Beratung zu Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige.
  • Unterstützung nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
    Hilfe bei der Planung und Organisation der weiteren Versorgung zu Hause.